Ausstellungsordnung

Zur Ausstellung berechtigte Personen/Hunde

Auf Ausstellungen des Verein Mops Vital e.V. kann jeder Mopsbesitzer seinen Mops ausstellen, gleich welchem Verein oder Verband er angehört, wenn der Mops die Zuchtvoraussetzungen des VMV e.V. erfüllt. Auch Mopshalter ohne Vereinszugehörigkeit können gleichberechtigt an Ausstellungen teilnehmen. Ein Abstammungsnachweis, aus dem die Reinrassigkeit des Hundes zweifelsfrei hervorgeht, ist vorzulegen. Der Mops muss mit einem Mikrochip nach ISO 11784 gekennzeichnet sein. Die Chipnummer muss in der Ahnentafel vermerkt sein.

Impfungen

Jeder Hund, der an der Ausstellung teilnehmen soll, muss nach § 14 der Tierschutz-Veranstaltungs-VO gegen Tollwutgeimpft sein. Die Impfung muss mindestens vier Wochen vor der Ausstellung stattgefunden haben und darf nicht länger als drei Jahre zurückliegen. Der Impfpass ist bei der Anmeldung vorzulegen.

Daraus ergibt sich ein Mindestalter von 16 Wochen für einen Welpen, der in der Welpenklasse vorgestellt werden soll, da der frühste Impfzeitpunkt für Tollwut die 12. Lebenswoche ist.

Hundebesitzer, die mit ihren Hunden aus dem Ausland einreisen, müssen zusätzlich eine amtstierärztliche Bescheinigung bei sich führen, die belegt, dass innerhalb der der letzten drei Monate vor der Ausstellung der Impfbescheinigung, weder am Herkunftsort des Ausstellers, noch in dessen Umgebung in einem Radius von 20 Kilometern Tollwut amtlich festgestellt worden ist.

Zum Schutz vor Ansteckung wird ein belastbarer Impfschutz gegen Staupe, Hepatitis, Leptospirose und Parvovirose dringend empfohlen. Über eine Impfung gegen Zwingerhusten sollte nachgedacht werden.

Krankheiten

Kranke Hunde, und solche bei denen Verdacht auf Krankheit vorliegt, werden von der Ausstellungsleitung ausgeschlossen. Dies gilt ebenfalls für von Parasiten befallene Hunde.

Richterurteile

Das Richterurteil ist unanfechtbar. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Wer einen Richter beleidigt oder dessen Werturteil kritisiert, wird von der Ausstellung ausgeschlossen, bereits ausgehändigte Preise werden aberkannt. Formelle Fehler können der Ausstellungsleitung vorgetragen werden.

Umgang mit dem Hund

Auf der Hundeausstellung sollte sich jeder Hundebesitzer angemessen gegenüber seinem Tier verhalten. So ist es untersagt den Hund zu schlagen oder ihm auf andere Art und Weise Schmerz zuzufügen. Hunde sind auf dem Ausstellungsgelände stets an der Leine zu führen. Bissige Hunde müssen einen Maulkorb tragen. Für Futter und frisches Wasser ist zu sorgen.

Verhalten

Jeder Aussteller soll sich fair und angemessen gegenüber anderen Ausstellern und deren Hunden verhalten.

Ausstellungsklassen

Welpenklasse         4-6 Monate

Jugendklasse          > 6 Monate bis 12 Monate

Adultklasse             >12 Monate bis 24 Monate

 Folgendes muss dem Zuchtrichter vorgelegt werden:

  • Ergebnis der Röntgenuntersuchung auf HD, ED, Keilwirbel
  • PDE Status
  • Ergebnis des Belastungstests nach den Vorgaben des VMV e.V.                       

Meldung zur Zuchtleistungsprüfung und Belastungstest

Die Abgabe einer Meldung verpflichtet zur Zahlung der Meldegebühr vor dem Ausstellungstermin und Anerkennung der Ausstellungsordnung.

Die Anmeldung erfolgt über E-Mail an mathia.dubberke@gmail.com – dies ist der schnellste und einfachste Weg. Sie können ebenfalls telefonisch unter: 05204 – 5270 Ihren Hund zur Ausstellung anmelden. Nachmeldung für eine Ausstellung kann auf dieser bis 10 Uhr erfolgen. Die Nachmeldegebühr beläuft sich auf 5 €. Die Meldegebühr ist dann in bar zu entrichten.

Bei der Meldung ist anzugeben:

Name, Adresse, E-Mail und Telefonnummer des/der Eigentümer/in

Name des Hundes wie in der Ahnentafel eingetragen

Zuchtbuchnummer

Chipnummer

Geburtsdatum

Züchter/in

Jeder gemeldete Hund ist nur unter dem im Zuchtbuch (Ahnentafel, Papier, etc.) eingetragenen Namen anzumelden, sofern vorhanden. Wer wissentlich falsche Angaben macht oder Veränderungen an seinem Hund vornimmt um den Richter zu täuschen, bekommt den zuerkannten Preis nicht ausgehändigt. Der Abstammungsnachweis der ausgestellten Hunde ist auf Verlangen vorzuweisen.

Die Ausstellungsleitung ist berechtigt Meldungen ohne Angaben von Gründen zurückzuweisen.

Meldegebühr

Die Meldegebühr in Höhe von 30 Euro pro Hund dient zur finanziellen Durchführung der Hundeausstellung. Hiervon wird alles bezahlt, was zur erfolgreichen Abwicklung benötigt wird (unter anderem: Pokale, Urkunden, Anwartschaftskarten, Richter, Hallen). Der Belastungstest wird mit 80 Euro gesondert berechnet.

Eine Anmeldung zu einer Ausstellung verpflichtet zur Zahlung der Anmeldegebühr, auch bei Nichterscheinen!

Formwertnoten und Abkürzungen

Welpen- und Jugendklasse: VV vielversprechend, V versprechend, WV wenig versprechend, o.B. ohne Bewertung

Alle anderen Klassen: V vorzüglich, SG  sehr gut,  G gut,  Ggd  genügend, o.B. ohne Bewertung                                                                                                  

Ausführung der Ausstellungsordnung

Die Aufrechterhaltung der Ordnung obliegt am Ausstellungstag der Ausstellungsleitung. Ihr steht am das Hausrecht zu. Ihren Anweisungen ist unbedingt Folge zu leisten. Zuwiderhandlungen können den Verweis vom Ausstellungsgelände, sowie den Verlust zuerkannter Preise zur Folge haben.

Haftung

Jeder Hundebesitzer haftet für Schäden, selbstverschuldet oder durch den Hund hervorgerufen, nach den Bestimmungen gemäß dem BGB selbst. Für Personenschäden übernimmt der Verein keine Haftung.