Gebührenordnung

Bei Zuchtvergehen hat der Züchter statt der Regelgebühren folgende Strafgebühren zu zahlen:

a) die Hündin wird zu früh belegt

  • Wurfeintragungsgebühr 100 €
  • Ahnentafel je Welpe 50 €

b) gleicher Verstoß im selben Zwinger

  • Wurfeintragungsgebühr 200 €
  • Ahnentafel je Welpe 100 €

c) ein Deckrüde überschreitet die maximal erlaubte Anzahl der Sprünge pro Jahr

Folgende Preise und Bedingungen für die Abgabe von Hunden werden festgesetzt:

Bei älteren oder bei mit Fehlern behafteten zuchtuntauglichen Hunden können die Verkaufspreise nach freiem Ermessen deutlich niedriger festgesetzt werden. Der Züchter darf generell seine Hunde nur in sehr gute Hände und mit VMV Kaufvertrag abgeben. Dies hat er nach bestem Wissen und Gewissen zu prüfen.